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Anfrage: Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung - Stand der Umsetzung

Geschäftsnummer:

23.1032

Eingereicht von:

Seiler Graf Priska

Einreichungsdatum:

15.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Schlagwörter:

Bundesrat; Schweiz; Militärischen; Friedensförderung; Bericht; Empfehlungen; Vernehmlassung; Angekündigt; Weiterzuentwickeln; Frauen; Ergreift; Massnahmen; Sicherheit; Geografisch; Angekündigte; Notwehr; Regionen; Teilnahme; Vernehmlassungsvorlage; Militärgesetzes; Beauftragte; Ziel; Teilrevision; Frauenanteil; Fähigkeiten; Internationalen; Zusammenarbeit; Globalen; Süden; Ukraine

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Eingereichter Text

Der Bundesrat bekräftigte in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 das Ziel, die Teilnahme der Schweiz an der militärischen Friedensförderung weiterzuentwickeln. Im Nov. 2020 hatte das VBS dazu einen Bericht mit acht konkreten Empfehlungen vorgelegt, und der Bundesrat beauftragte das VBS und das EDA, diese Empfehlungen umzusetzen. Im Dez. 2021 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Stand der laufenden Arbeiten und beauftragte das VBS, ihm bis Oktober 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Militärgesetzes zu unterbreiten.

1. Steht der Bundesrat nach wie vor hinter dem Ziel, die Teilnahme der Schweiz an der militärischen Friedensförderung weiterzuentwickeln und wie angekündigt auszubauen und zu stärken? Warum hat sich die Erarbeitung der angekündigten Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Militärgesetzes verzögert? Kann der Bundesrat die Absicht bekräftigen, neu die Kompetenz zu erhalten, bis zu zehn für Notwehr und Notwehrhilfe bewaffnete Einzelpersonen zu entsenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist oder die UNO es vorgibt? Wann wird er die angekündigte Vorlage in die Vernehmlassung schicken?

2. Gemäss dem Bericht vom November 2020 soll der Fokus der militärischen Friedensförderung geografisch erweitert werden. Welche Regionen stehen im Vordergrund? Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung der MENA-Region und Afrikas für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa? Welche Massnahmen ergreift er, damit keine Umverteilung von der zivilen und militärischen Friedensförderung sowie Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz vom Globalen Süden auf die Ukraine stattfindet, sondern die Anstrengungen der Schweiz in allen geografischen Regionen verstärkt werden?

3. Welche der acht Empfehlungen aus dem Bericht vom November 2020 sind bisher umgesetzt? Welche noch nicht? Bis wann wird der Bundesrat diese noch umsetzen?

4. Bis wann kann die Schweiz der UNO namentlich Fähigkeiten zum Lufttransport mit Helikoptern und zur Aufklärung mit Drohnen zur Verfügung stellen?

5. Der Bundesrat will es Frauen mit der neuen Laufbahn "international" ermöglichen, vereinfacht mehrere UNO-Einsätze zu leisten. Welche weiteren Massnahmen ergreift er, um die UNO-Vorgabe umzusetzen, den Frauenanteil in PSO-Missionen bis 2028 auf 25 Prozent zu erhöhen?

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Weitere Informationen


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